(17.06.2020) Das Bundeskabinett hat bereits am 12. und 16. Juni 2020 umfangreiche Maßnahmen beschlossen, welches zentrale Bestandteile des umfassenden Konjunkturpakets im Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro sind, auf das sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 geeinigt hat.
Bereits im Eckpunktepapier zum Konjunkturprogramm "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vom 03. Juni 2020 sind auch Maßnahmen explizit für den Kulturwirtschaftsbereich benannt:
Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. (vgl. Eckpunktpapiers zum Konjunkturprogramm)
Das Bundeskabinett hat heute, am 17. Juni 2020, die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten „Eckpunkte für ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona -Pandemie im Kulturbereich" beschlossen. Zugleich hat das Bundeskabinett heute den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 beschlossen, in dem die Mittel für „NEUSTART KULTUR“ enthalten sind. Die Verabschiedung des Nachtrags durch Bundestag und Bundesrat ist für Anfang Julivorgesehen, der Start der Programme soll unmittelbar darauf erfolgen.
Für diesen „NEUSTART KULTUR“ wird aus dem Kulturetat für dieses und das nächste Jahr insgesamt rund eine Milliarde Euro mehr für den Kulturbereich zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Das Programm NEUSTART KULTUR setzt sich aus folgenden Programmteilen zusammen:
Umfang: Bis zu 250 Millionen Euro. Wofür? Unterstützung für Kultureinrichtungen für die Wiedereröffnung, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu zählt u.a. Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung.
Umfang: Bis zu 480 Millionen Euro. Wofür? Für kleinere und mittlere Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind, um an neuen Programmen zu arbeiten. Zielsetzung dabei ist es, dass Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können und neue Möglichkeiten eröffnet werden, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
rd. 150 Millionen Euro für die Musik, dies umfasst Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler.
rd. 150 Millionen Euro für Theater und Tanz, das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
rd. 120 Millionen Euro für den Filmbereich, dies umfasst vor allem Kinos und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih.
rd. 30 Millionen Euro für weitere Bereiche, wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene.
Umfang: Bis zu 150 Millionen Euro.
Wofür? Für einzelne Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen. Bereitstellung der Mittel durch die Bundeskulturfonds.
Umfang: Bis zu 100 Millionen Euro. Wofür? Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können.
Umfang: Bis zu 20 Millionen Euro
Wofür? Für private Hörfunkveranstalter, welchedurch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten haben.
Beschlossen wurden durch das Bundeskabinett bereits am 12. und 16. Juni 2020 Maßnahmen, die auch Soloselbstständigen und Unternehmen aus Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen
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Quellen:
Eckpunktepapier: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken, 03.06.2020
Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR - Informationen der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, 4.6.2020
Pressemeldung zur Umsetzung des Konjunkturpakets, 12.6.2020
Pressemeldung - Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für Kultur – Kulturstaatsministerin Grütters: „Wir setzen auf Aufbruch und Neuanfang“, 17.6.2020
Themenseite / Das Konjunkturpaket, Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 17.6.2020
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Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Der Beitrag wurde zusammengestellt von Maria Köhler (Kreatives Leipzig e.V.).