(30.6.2020) Das Sächsische Staatsministerium für Kultur und Tourismus (SMKT) informiert darüber, dass ab sofort die Beantragung eines Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur" für freie freie Träger aus Kunst und Kultur möglich ist.
Der Zuschuss bietet Unterstützung, einen Liquiditätsengpass zu überwinden, wenn aufgrund von Einnahmeausfällen Mittel für die allgemeinen Betriebsausgaben benötigt werden, aber auch, wenn pandemiebedingt zusätzliche Ausgaben entstehen, wie zum Beispiel für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote.
Antragsberechtigt sind:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Volkshochschulen, Kirchgemeinden oder sonstige Religionsgemeinschaften sowie Stadt- und Mehrzweckhallen.
Antragsvolumen des einmaligen Zuschusses:
Hinweis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs: Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Versicherungsleistungen, Zuschussprogramme des Bundes, Leistungen der Kommunen und Kulturräume mit ähnlicher Zielrichtung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und vom Liquiditätsbedarf abzuziehen.
Obligatorischer Hinweis: Es ist nur möglich, gleichzeitig mehrere Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen mit ähnlicher Zielrichtung in Anspruch zu nehmen, wenn die Summe der Zuschüsse den Bedarf nicht übersteigt (keine Überkompensation).
Antragsfrist:
bis spätestens 20. November 2020
Antragstellung via:
Sächsische AufbauBank (SAB) | Link zum Förderportal
Hinweis: Die Auszahlung erfolgt nur auf die Bankverbindung, die vom Antragsteller auch gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurde.
Links:
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Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Der Beitrag wurde zusammengestellt von Maria Köhler (Kreatives Leipzig e.V.).