(20.05.2020) Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert // Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Sachsen verabschiedet
Auch gemeinnützige eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Familienbildungs- und Ferienstätten, Naturfreundehäuser, KiEZe (Kinder- und Jugenderholungsstätten), Jugendherbergen, Ehrenamts-, Demokratie- und Integrationsprojekte wurden durch die getroffenen Maßnahmen in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt. Aus diesem Grund hatte sich der Freistaat schon im April dazu entschieden, die Förderung von Projekten und Maßnahmen auch dann fortzuführen, wenn diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können. Damit konnten viele Projekte weiter durchgeführt werden.
Nunmehr wurde es jedoch auch notwendig, dass die Vereine bzw. Einrichtungen selbst in der jetzigen Ausnahmesituation unterstützt werden. Dazu legte das Sozialministerium eine Soforthilfe-Richtlinie für soziale Vereine und Jugendübernachtungsstätten auf, die heute durch Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages mit den notwendigen Finanzen ausgestattet wurde.
Sozialministerin Petra Köpping:
»Ich bin froh, dass wir diesen Schutzschirm für unsere soziale Landschaft in Sachsen beschlossen haben. In vielen Institutionen und Projekten Einrichtungen sind Menschen für Menschen da. Sie unterstützen, geben Halt und beraten. Die Coronavirus-Pandemie zeigt uns gerade überdeutlich: Menschen brauchen Menschen. Und wir brauchen dazu die Vielzahl an großen und kleinen Verbänden, Vereine und Einrichtungen. Ich denke an die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten, weil hier vor allem Familien und deren Kinder profitieren und an die vielen anderen Unterstützungsangebote für Familien. Ich denke an Beratungsstellen, an Träger der Integrations- und Demokratiearbeit. Und ich denke auch an das vielschichtige Engagement, das wir mit unserem Programm ‚Wir für Sachsen‘ unterstützen. Dass wir auch in Zukunft diese Menschen und ihre Vereine haben, die für anderen Menschen da sind: dafür ist es richtig und wichtig gemeinsam auch diese Arbeitsplätze zu sichern.«
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Hier gibt es die Pressemeldung vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.05.2020 in voller Länge.
Ab sofort (27. Mai 2020) können gemeinnützige Organisationen einen Soforthilfe-Zuschuss beantragen. Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind. Hiervon ist auszugehen, wenn die Einnahmen der sozialen Organisation während der Coronakrise voraussichtlich nicht ausreichen, um betriebliche Verbindlichkeiten für drei aufeinanderfolgende Monate abzudecken (Liquiditätsengpass).
Hinweis: Nicht zu den betrieblichen Verbindlichkeiten gehören u. a. private Lebenshaltungskosten (z. B. Miete der Privatwohnung oder Beiträge zur privaten Altersvorsorge).
Hinweis: Grundsätzlich nicht in den Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums fallen Antragsteller, die ihre überwiegende Tätigkeit zum Beispiel im Bereich Sport, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Kunst, Kultur und Tourismus, Schule, Aus- und Weiterbildung, Kindertagesstätten, Heimatpflege, Laienmusik, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Gewaltschutz, Betreuung, Umwelt sowie ländliche Entwicklung haben.
Der Soforthilfe-Zuschuss wird als einmaliger Zuschuss gewährt und ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses:
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Links:
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Das Sozialministerium informiert zudem, dass schon Mitte April Erleichterungen für die Projekte und Maßnahmen im Bereich des Sozialministeriums veröffentlicht wurden. So kommen für jetzige Zuwendungsempfänger bei geförderten Projekten und Projektmitwirkende in Förderprogrammen des SMS entsprechende Regelungen zum Fördervollzug in der Corona-Krise bereits zur Anwendung:
Im Einzelnen bedeutet das:
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Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.
Der Beitrag wurde zusammengestellt von Maria Köhler (Kreatives Leipzig e.V.).