Gute Neuigkeiten für Selbstständige gibt es in Hinblick auf sinkende Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mindestbemessungsgrenze von bisher 2.284 Euro sinkt 2019 auf 1.038,33 Euro im Monat und bedeutet damit eine spürbare Entlastung für Selbstständige mit geringerem Einkommen egal ob neben- oder hauptberuflich aktiv.
Die Bundesregierung informierte bereits am 23. November 2018:
Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen.
Wie genau gestaltet sich das in der Berechnung der Beiträge für Selbstständige konkret? Hier kann man sich Berechnungsbeispiele genauer anschauen.