Wir,
Kreatives Leipzig e.V.,
Initiative Leipzig + Kultur und
Livekommbinat Leipzig e.V., als Interessenvertretungen der Leipziger Kultur- und Kreativschaffenden und Musikspielstätten/Clubs, haben folgende Anforderungen an ein solidarisch für alle Branchen geltendes Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige in Leipzig, welche unverschuldet aufgrund von Corona-bedingten Umsatzausfällen in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
Unsere Anforderungen an ein "Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige in Leipzig"
- Die Soforthilfe wird verstanden als Unterstützung der/des unternehmerisch tätigen Selbstständigen, ungeachtet seiner privaten Lebenssituation und der damit einhergehenden finanziellen Rahmenbedingungen.
// Eine Frau, die ein eigenständiges gewinnorientiertes kultur- oder kreativwirtschaftliches Hauptgewerbe ausübt und deren Partner:in z.B. gutverdienende/r Dentist:in ist, wird unternehmerisch nicht an den in der Bedarfsgemeinschaft vorhandenen Mitteln gemessen und coronabedingt in den Hausfrauenstand verwiesen.
- Die Soforthilfe wird als zweckungebundener Zuschuss ausgereicht.
// Der Zuschuss kann somit als Unternehmerlohn eingesetzt werden.
- Die Soforthilfe wird kumulativ zur Corona Grundsicherung (staatliche Leistung, die den Mindestbedarf deckt) ausgereicht
// Eine etwaige Differenz kann bei Umsatztotalverlust als Zuverdienst gewertet werden.
- Die Soforthilfe kann kumulativ zum BUNDES-Zuschuss (Betriebskosten) und/oder des Sachsen-Darlehen beantragt werden.
// Die Soforthilfe schließt somit die Förderlücke für Soloselbstständige.
- Die Soforthilfe wird sofort ausgezahlt. // Die Überprüfung und ggf. notwendige Rückzahlung erfolgt nach Steuererklärung 2021.
- Ein Antrag auf Soforthilfe ist unbürokratisch und barrierearm (kein Förderdeutsch) möglich.
// Es wird auf unnötige Abfrage von Daten verzichtet, statt zahlreicher einzureichender Nachweise wird eine eidesstattliche Versicherung abgefragt.
Wir möchten, dass Soloselbstständige - egal welcher Branche und mit welchem Jahresumsatz - trotz Corona-Krise weiterhin als Unternehmer:innen gesehen werden und nicht als Corona-Arbeitslose in ein „Sozialschutzpaket“ verabschiedet oder mit einem ALG2-adäquaten-Soforthilfeprogramm bedient werden.
Soloselbstständige schauen auch trotz akuten oder erwartetem Umsatzausfall aktiv danach, wie es weitergehen kann und arbeiten im Zweifel auf Niveau Kurzarbeit40 weiter. Sollen diejenigen, die mutig und willensstark weiterkämpfen wollen und „nur einen Liquiditätsengpass“ haben, aktuell in die Grundsicherung geschickt werden, bei der nur ein äußerst geringer Zuverdienst möglich ist? Oder sollen sie lieber ein Zeichen der Unterstützung bekommen um weiterzumachen und zu akquirieren und/oder Geschäftsfelder neu auszurichten, damit es auch in und nach der Krise unternehmerisch weitergehen kann?
Unsere Mitwirkung an einem "Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige in Leipzig"
Daraufhin wurden wir in den letzten Wochen sowohl von Seiten des Kulturamtes, als auch von Seiten der Wirtschaftsförderung für eine fachliche Einschätzungen zum geplanten Soforthilfeprogramm einbezogen. Wir haben kritische Anmerkungen sowie ergänzende Hinweise zugearbeitet und die Bedarfe aus Perspektive der Kultur- und Kreativschaffenden solidarisch für Soloselbstständige aller Branchen erneuert und uns in anschließenden Besprechungen dafür stark gemacht.
Das Soforthilfeprogramm in der finalen Fassung, welches nun am 29. April 2020 dem Stadtrat in der Ratsversammlung zur Abstimmung vorliegen wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber wir hoffen sehr, dass es ein Programm sein wird, welches für eine Vielzahl an Soloselbstständigen in Leipzig eine unbürokratische unternehmerische Soforthilfe darstellt und somit die Lücke, die trotz des Zuschussprogramms des Bundes und des Darlehensprogramms des Freistaates Sachsen nach wie vor besteht, schließt. Dies würden wir als klares Zeichen der Stadt Leipzig für die Wertschätzung der Soloselbstständigen werten und mit Fokus auf unsere Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft als Einlösen eines Wahlversprechens des OBM gegenüber der Akteur:innen der Kultur- und Kreativszene in Leipzig dankend anerkennen.
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Am Mittwoch, dem 29. April 2020 wird der Stadtrat (hoffentlich) unter TOP Ö19.14 einen Beschluss zur Vorlage VII-DS-01126, dem „Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" (Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO) (Einreicher: Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales Einreicher: Dezernat Kultur)“ fassen. (Diese Vorlage ist zum aktuellen Stand (24.4.2020) noch nicht unter
ratsinfo.leipzig.de hinterlegt, da an der finalen Vorlage noch gearbeitet wird.)
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