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Das Bundesministerium der Finanzen informierte am 5.11.2020 über die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfe "Novemberhilfe" mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von 10 Mrd. Euro. Wir haben uns die außerordentliche Wirtschaftshilfe einmal genauer angeschaut:
Hinweis: Für Unternehmen, die nicht direkt oder im oben beschriebenen Sinne indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffen sind, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr haben, wird es Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III geben. An den Details arbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit intensiv mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Gezahlt wird pro Schließungswoche ein einmalige Kostenpauschale.
Bei Solo-Selbständigen darf alternativ der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 angesetzt werden.
Die Zuschussobergrenze liegt derzeit bei 1 Mio. Euro. Es gilt die Kleinbeihilferegelung der EU.
Hinweis: Andere staatliche Hilfen wir Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe wird angerechnet, reine Liquiditätshilfen (z.B. Darlehen) hingegen nicht. Aussagen zur Verrechnung mit der Grundsicherung oder Förderungen aus den Neustart Kultur-Programmen liegen derzeit noch nicht vor. Werden im November dennoch Umsätze erzielt, bleiben diese anrechnungsfrei, sofern sie 25% des Vergleichsumsatzes aus dem Vorjahr nicht übersteigen.
Hinweis: Das BMWi arbeitet aktuell an der Programmierung des Antragsformulars. (Stand 6.11.2020)
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Quelle und weiterführende Links:
Bundesfinanzministerium // (05.11.2020) Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen,
Fragen & Antworten außerordentliche Wirtschaftshilfe -Novemberhilfe: FAQ außerordentliche Wirtschaftshilfe
Sächsiche Staatsregierung // Informationen zu den aktuellen Beschränkungen für Institutionen und Beschäftigte aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich
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Wir, als Verband der Kultur- und Kreativwirtschaft in Leipzig - Kreatives Leipzig e.V., begrüßen grundlegend die "Novemberhilfe" und die unbürokratische Beantragung für Soloselbstständige bis 5.000 € Kostenpauschale.
Gleichermaßen sehen wir den Bürokratieaufwand für alle anderen Soloselbstständigen und Unternehmen im Zusammenhang mit notwendigen Antragspartner:innen kritisch. Insofern auch besonders kritisch, sollte dieser in Folge einer Auftragsüberlastung der notwendigen Partner:innen zu verlängerten Antrags- und Bewilligungsläufen zu Lasten der hilfesuchenden Unternehmen führen.
Darüber hinaus greift die "Novemberhilfe" in aktueller Lesart wohl nicht für diejenigen Dienstleistenden und Kulturschaffenden der Kultur- und Kreativwirtschaft, welche in komplexen Auftragsbeziehungen agieren und als Subunternehmer:innen tätig sind und/oder Dienstleister:innen / Agenturen beauftragt haben für sie tätig zu sein.
Beispielhafte Nennung für nicht antragsberechtigte betroffene Akteur:innen der Kultur- und Kreativwirtschaft (da keine direkte Auftragsbeziehung zu entsprechendem Geschäftsbetrieb):
Regelungen und/ oder ggf. Vorgaben, inwieweit und in welcher Form antragsberechtigte Unternehmen eine bewilligte Novemberhilfe an die entsprechend beauftragten Subunternehmen weiterzureichen haben bzw. welche Möglichkeiten diejenigen betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen haben, einen Anspruch gegenüber ihrer auftraggebenden Firma (Unternehmen, Agentur, Dienstleister) geltend zu machen, ist aktuell noch nicht erkennbar.
Als Branchenverband sehen wir die "Novemberhilfe" grundlegend als akut notwendige Wirtschaftshilfe an, welche für ggf. weiter andauernde Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie für die Folgemonate in Aussicht gestellt und in Bezug auf komplexe Auftragsbeziehungen der Kultur- und Kreativwirtschaft angepasst werden muss.