(23.03.2020 / 14.04.2020) Der Freistaat Sachsen bietet seit dem 23. März 2020 ein Soforthilfe-Darlehen für Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Am 30.03.2020 veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bereits folgende Zahlen:
Bis heute Vormittag gingen 8.988 Anträge ein, 1.748 mit einem Volumen von 61,8 Millionen Euro wurden bereits bewilligt.
Antragsberechtigt in Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft sind:
Nicht gefördert werden:
Gefördert wird:
Darlehenshöhe und -dauer:
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.
Das Darlehen wird als zinsloses, am Liquiditätsbedarf gemessenes Nachrang-Darlehen für zunächst 4 Monate gewährt.
Rückzahlung:
Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss in den ersten drei Jahren nicht zurück gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreien Zeit quartalsweise bzw. auf Antrag auf Grundlage einer individueller Tilgungsvereinbarung mit der SAB.
Stundungen sind möglich, sofern sich die/der Darlehensnehmer:in vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder ohne Stundung in diese geraten würde. Zudem kann die Rückzahlungsforderung auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich die/der Darlehensnehmer:in in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet. Das wird immer dann anzunehmen sein, wenn auch nach der tilgungsfreien Zeit die Auswirkungen der Corona-Krise nicht ausgestanden sind und eine existenzielle Notlage zur Folge haben oder andere Gründe vorliegen, die zur gleichen Folge führen.
Was sonst noch sehr wichtig ist:
Beantragung Darlehen "Sachsen hilft sofort"
Die Beantragung erfolgt via Sächsische Aufbaubank (SAB). Das so genannte Staastdarlehen kann schnell und flexibel ausgegeben werden, da die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert. Eine umfangreiche Bonitätsprüfung für die Gewährung der Kredite entfällt.
Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen / Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind, kann für den darüberhinausgehenden Liquiditätsbedarf eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.
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Quellen:
www.coronavirus-sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitgeber (abgerufen am 01.04.2020)
Sächsische Aufbaubank - SAB / Förderprogramm "Sachsen hilft sofort" (Stand 01.04.2020, aktualisiert am 14.04.2020)
4 Comments
Hallo. Kann man den staatlichen Zuschuss und den Sachsenhilft- Kredit beide beantragen oder nur ein vom beiden?
Mit freundlichen Grüßen
Talal Khalil
Der BUNDES-Zuschuss und das Sachsen-Darlehen kann kombiniert werden. Während der Zuschuss des Bundes für die Betriebskosten beantragt werden kann, besteht die Möglichkeit beim Programm "Sachsen hilft sofort" das Darlehen auch für ein "Unternehmergehalt" aufzunehmen. Wir haben die Programme hier auf der Seite beide hinterlegt und alle Infos dazu zusammengetragen.
Hallo, ich habe eine Frage, es war schon zu Beginn des Jahres geplant, eine Gewerbeimmobilie zu kaufen. Kann das Sachsen hilft sofort Darlehen hierzu auch verwendet werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Beste Grüße
Ingrid
Hallo Ingrid,
das ist nicht möglich. Die Soforthilfe ist ein Darlehen um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Kreative Grüße
Thomas