+++ Teil #2 +++ Fördermittel und Förderinstrumente +++ Was haben die Parteien für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen in der kommenden Legislaturperiode auf ihren Zetteln? Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. hat nachgefragt und die aktuell im Landtag vertretenen Parteien (inklusive der FDP) zur schriftlichen Beantwortung der folgenden Wahlprüfsteine gebeten. Mitglieder des Landesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V. sind: Kreatives Leipzig, Kreatives Chemnitz, Wir gestalten Dresden. Hier im Teil #2 gibt es die Antworten der Parteien zu den Fragen:
Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen insgesamt 6,51 Milliarden Euro für die verschiedenen Förderprogramme im Freistaat Sachsen zur Verfügung - rund eine Milliarde Euro mehr als im vorangegangenen Doppelhaushalt. Neben Vereinfachungen und deutlich weniger Bürokratie kommt es in den nächsten Jahren darauf an, die knapper werdenden personellen Ressourcen effizienter einzusetzen und die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen. Ziel ist eine leistungsfähige und deutlich effizientere Verwaltung. Aus diesem Grunde wurde bereits 2018 eine Kommission eingesetzt, die konkrete Vorschläge zur Vereinfachung von Förderprogrammen unterbreiten soll. Hierbei geht es vor allem die Pauschalierungen von Zuschüssen, Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Förderverfahren, Vereinfachungsmöglichkeiten landesrechtlicher Vorschriften und um Vorschläge zur Modernisierung und Bündelung der Förderung gehen. Insbesondere sollen Erleichterungen für die Fördermittelempfänger im Fokus stehen. Hierzu hat die eine Kommission im Mai 2019 ein Gutachten vorgelegt, in dem konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der Fördermittelverfahren gemacht werden, die jetzt realisiert werden müssen.
Die wirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten unterliegen einem ständigen Wandel. Daher sehen wir es weiterhin als Aufgabe, auch die Fördermechanismen beständig weiterzuentwickeln, wie u.a. mit dem erweiterten Innovationsbegriff und dem cross-innovation-Ansatz. Auch die Instrumente der sächsischen Außenwirtschaftsförderung müssen beständig, auch unter Berücksichtigung der KKwi, angepasst werden. So wurde u.a. die KKwi als eigenständige Branche im Landesmesseprogramm berücksichtigt. Dem Landesverband der Kultur-und Kreativwirtschaft wurde die Möglichkeit eröffnet, Gemeinschaftsstände auf förderfähigen Messen zu präsentieren. Wir streben die Verlängerung der bislang befristeten Zulassung an und wollen eine Aufnahme ins Landesmesseprogramm prüfen. Zu prüfen ist ebenfalls, inwieweit eine Erweiterung der förderfähigen Messen in der Landesliste im Sinne der KKwi möglich ist.
Wir wollen eine effektive Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Kulturressort. Bei der Förderung wollen wir allgemeine Hürden senken sowie gemeinsam mit den Teilbranchen spezifische Instrumente entwickeln (z.B. Export-oder Gastspielförderung). Wir wollen Beratungsleistungen für Kreative ausbauen und eine landesweite und angemessen mit Ressourcen ausgestattete Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft zur Struktur-und Strategiebildung starten.
Das Fehlen der Fördermöglichkeit von Konferenzen und Festivals ist natürlich komplett unsinnig. Wenn sich Sachsens Ministerien z.B. auf Messen als „Kulturland Nummer eins“ feiern, für Auslandsreisen, Konferenzen, etc. im Landeshaushalt Gelder bereit gestellt werden und Akquirierungsprozesse für Unternehmen förderfähig sind, muss dies auch für Präsentationsformate der Kunstschaffenden gelten. Es gibt in einem rein marktwirtschaftlich gedachten Kontext überhaupt keinen Unterschied zwischen einer Messe oder einem Festival. Wirtschaftsförderung muss immer im Blick haben, wie sich Zielgruppen der jeweiligen Unternehmen gestalten und darf dann nicht starr agieren, nach dem Motto „das haben wir immer so gemacht“. Förderrichtlinien und Gesetze müssen modernisiert werden und der Lebenswirklichkeit in Kultur und Wirtschaft entsprechen.
Siehe Frage 1 und 8
(Frage 1 vgl. Wahlprüfsteine Landtagswahl 2019 / Teil #1 / geplante landespolitische Maßnahmen & Haushalt, und Frage 8 vgl. Wahlprüfsteine Landtagswahl 2019 / Teil #2 / Fördermittel und Förderinstrumente, Anmerkung der Redaktion)
Das Land Sachsen ist kein Reisebüro für Verbandsfunktionäre. Die sächsische Kultur-und Kreativwirtschaft erwirtschaftete im Jahr 2015 einen Umsatz von 3,35 Mrd. € und ist als eine sehr erfolgreiche Branche durchaus in der Lage, sich selbst zu organisieren.
Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen insgesamt 6,51 Milliarden Euro für die verschiedenen Förderprogramme im Freistaat Sachsen zur Verfügung - rund eine Milliarde Euro mehr als im vorangegangenen Doppelhaushalt. Neben Vereinfachungen und deutlich weniger Bürokratie kommt es in den nächsten Jahren darauf an, die knapper werdenden personellen Ressourcen effizienter einzusetzen und die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen. Ziel ist eine leistungsfähige und deutlich effizientere Verwaltung. Aus diesem Grunde wurde bereits 2018 eine Kommission eingesetzt, die konkrete Vorschläge zur Vereinfachung von Förderprogrammen unterbreiten soll. Hierbei geht es vor allem die Pauschalierungen von Zuschüssen, Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Förderverfahren, Vereinfachungsmöglichkeiten landesrechtlicher Vorschriften und um Vorschläge zur Modernisierung und Bündelung der Förderung gehen. Insbesondere sollen Erleichterungen für die Fördermittelempfänger im Fokus stehen. Hierzu hat die eine Kommission im Mai 2019 ein Gutachten vorgelegt, in dem konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der Fördermittelverfahren gemacht werden, die jetzt realisiert werden müssen.
Das Thema Vereinfachung von Förderverfahren ist eines von mehreren Vorhaben der CDU/SPD- Regierungskoalition in den letzten zwei Jahren. Daher haben wir eine Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren eingerichtet, die im Mai ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Aufgabe der Kommission war es, Vorschläge zu unterbreiten in den Bereichen Pauschalierung von Zuschüssen, Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Förderverfahren, Vereinfachungsmöglichkeiten landesrechtlicher Vorschriften, Vorschläge zur Modernisierung und Bündelung der Förderung. Entsprechend werden die Förderrichtlinien überarbeitet, so müssen u.a. private Zuwendungsempfänger künftig beim Verwendungsnachweis keine Belege, sondern nur noch eine Belegliste vorlegen. Die einzelnen Ressorts werden weitere Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit prüfen, u.a. dieVerfahrensvereinfachung in der Wirtschaftsförderung.
Die SAB verfügt bisher über einen geringen Digitalisierungsgrad. Die analoge Beantragung und Belegführung verschwendet unnötig natürliche Ressourcen und Zeit. Wir fordern die Digitalisierung des Antragsverfahrens. Außerdem werden wir die Strukturen der SAB, die in den letzten Jahren immer komplexer geworden sind und sich immer mehr auf Vermeiden von Risiken statt auf Ermöglichen von Innovation und Entwicklung orientiert haben, grundsätzlich auf den Prüfstand stellen, verschlanken und klar auf Ergebnisse orientieren.
Auch hier gilt es, die Bedürfnisse der Akteure ernst zunehmen und gemeinsam Richtlinien zu entwickeln um diese für Antragssteller*innen aus der Kultur-und Kreativwirtschaft zu öffnen.Dabei können ausdifferenziertere Förderkriterien, die Abschaffung des Eigenanteils und Positivkriterien für Anträge die Antragsstellung und -bearbeitung erleichtern. Mehrere Fristen zur Antragsmöglichkeit können die Anzahl der gestellten Anträge besser auf das Jahr verteilen. Ebenso führen Kleinprojektefonds mit vereinfachten Förderkriterien zur schnelleren Förderentscheidung und Mittelvergabe. Außerdem müssen selbstverständlich alle Förderanträge auch digital auszufüllen und einzureichen sein. Als Beispiel könnte man hier das vereinfachte Verfahren der Steuererklärung hernehmen. Anträge auf Fördermittel müssen, je nach Umfang der Fördersumme, innerhalb von vier, sechs oder acht Wochen, bearbeitet und entschieden werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Anträge automatisch als bewilligt. Dafür muss man aber die Verwaltung insgesamt modernisieren und, wenn nötig auch ausbauen, um hier überhaupt die Kapazitäten zu haben, das dann auch zu gewährleisten.
Für eine bessere Gründungsdynamik ist der schnelle und erleichterte Zugang zu Gründungs- und Wachstumskapital entscheidend – ob von Banken, Fördereinrichtungen des Freistaates oder auch privaten Geldgebern. Wir setzen uns dafür ein, dass Forschungsfördermittel der Europäischen Union stärker auf die realen Bedürfnisse des sächsischen Marktes mit seiner kleinteiligeren Wirtschaftsstruktur angepasst werden. Die Bearbeitungszeiten für Förderprogramme im Bereich Gründung und Innovationen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) müssen mit einer vertretbaren maximalen Bearbeitungszeit versehen werden. Weiterhin setzen wir uns für die Fortsetzung der Bereitstellung von Beteiligungskapital über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG), den Wachstumsfonds Mittelstand (WMS) und den Technologiegründerfonds (TGFS) sowie für die Etablierung von Nachrangdarlehensfonds für Investitionen und Darlehensfonds für mittelständische Unternehmen zur Markterschließung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ein. Langfristiges Ziel muss es sein, Sachsen deutlich attraktiver für privates Risikokapital zu machen. Wir wollen nationale und internationale Wagniskapitalgeber für Investitionen in Sachsen begeistern und mit ihnen im Rahmen von Public-Private-Partnership-Projekten die Rahmenbedingungen für Existenzgründungen im digitalen Umfeld auf ein internationales Spitzenniveau bringen.
Alle Fördermittel sollten vorrangig an Start-Ups und Einzelunternehmer ausgereicht werden. (Siehe Punkt 3)
(vgl. Wahlprüfsteine Landtagswahl 2019 / Teil #7 / Strukturwandel (Oberlausitz und Mitteldeutsches Revier), Anmerkung der Redaktion)